01.12.2021
Gelebt und unvergessen. Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder
Am kommenden Sonntag, dem 05. Dezember, wird im Münster St. Bonifatius zu Hameln um 18.00 Uhr ein Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder gefeiert.
Wie bereits in den Vorjahren wird dieser, nun schon traditionelle Gottesdienst zusammen mit Eltern und Familien gefeiert, die auf ein verstorbenes Leben zurückblicken. Gerade in der Zeit der Besinnung und Ruhe, die die Adventszeit auch ist, erinnern sich viele an die Leben und Beziehungen, die sie nicht lange haben teilen können und dürfen. Kinder, die noch vor der Geburt oder bei der Geburt, vielleicht auch in den ersten Lebenswochen oder -monaten verstorben sind, verändern das Leben derer, die ihm begegnet sind. Das sind einerseits zuerst und vor allem Frauen und Mütter, die das heranwachsende Leben physisch und psychisch begleitet haben.
Andererseits sind es aber auch Männer, Väter und Geschwisterkinder, die die Frauen und Mütter in der Zeit der Schwangerschaft begleitet haben und sich ebenfalls auf die Ankunft des neuen Lebens gefreut und ihm sehnsüchtig entgegengeschaut haben. Dieses Leben nicht an seinem teilhaben lassen, es
in seiner Entwicklung beobachten und begleiten zu können, ist schmerzhaft und traumatisch.
Weltweit wird am 2. Advent an diese Erlebnisse und die sog. „Sternenkinder“ erinnert.
Frauen und Männer, Mütter und Väter, Schwestern und Brüder, Freundinnen und Freunde denken an Leben und Tod zurück, sprechen Namen aus, gedenken ihres Platzes in ihrem Leben und feiern so dankbar Leben und Menschen. Manche und mancher denken auch an Menschen zurück, die sie in Krieg oder Pandemie verloren haben.
Mit einem kleinen Gottesdienst, Kerzen, Texten und Musik wollen Mitarbeiterinnen des Hospizvereins Hameln e.V. und die ev./luth. Münster-Gemeinde an diesem Sonntag mit allen Interessent:innen erinnern, zu dem alle herzlich eingeladen wird.
Die aktuellen Hygienevorschriften der Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden sowie Empfehlungen der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers empfehlen 3G (geimpft, getestet oder genesen mit Bitte um Nachweis) und erbitten gleichzeitig das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske, Handdesinfektion sowie angemessenes Abstandsverhalten.