Fusion der beiden Innenstadtgemeinden
Die Bevollmächtigten für die Münster-Gemeinde und der Kirchenvorstand der Marktkirchengemeinde haben im Juli 2023 gemeinsam beschlossen, die Fusion der beiden Kirchengemeinden zum 1. Januar 2025 zu verwirklichen. Weitere Instanzen (Kirchenkreis, Landeskirche) müssen nun noch in die Entscheidung einbezogen werden.
04.07.2023
Gemeindeversammlung 6. Juni
Fusion mit der Marktkirchengemeinde
Die Bevollmächtigten trugen den Plan vor, zum 1. Januar 2025 eine Fusion mit der Marktkirchengemeinde anzustreben. Abgesehen von einzelnen Nachfragen wurde kein Widerspruch erhoben. Mit diesem Vorhaben werden die neuen Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand (Wahlen am 10. März 2024) befasst sein.
Entsprechende Anträge müssen beim Kirchenkreis (Kirchenkreisvorstand, Kirchenkreissynode) und beim Landeskirchenamt in Hannover vorgelegt werden.
Jahreslosung 2024: "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe" 1. Korintherbrief 16,14 (L)