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Konfirmation


Ordnung für die Konfirmandenarbeit
für die Marktkirchen- und die Münster-Gemeinde in Hameln


I Grundsätze


Die evangelisch-lutherische Kirche lebt von den Gaben Gottes in Wort und Sakrament.
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage in der Zusage und dem Auftrag Jesu Christi:
"Mir ist gegeben alle Gewalt (Vollmacht) im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende" (Matthäus 28, 18-20).

Die Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.
Die Konfirmanden sollen vertraut werden mit dem Leben der Kirche in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt, besonders aber mit der biblischen Botschaft.
Es ist wichtig, dass die Konfirmanden und Konfirmandinnen die Konfirmandenarbeit nicht als eine isolierte Veranstaltung erleben, sondern während der Konfirmandenzeit möglichst viel vom Leben der Gemeinde kennen lernen.

II Anmeldung


Zur Anmeldung wird zu einem  Elternabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Form, Inhalt (Themenplan), Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmandenarbeit informiert. Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit wird erläutert. Die Erziehungsberechtigten bestätigen schriftlich, dass sie die Ordnung zur Kenntnis nehmen und anerkennen.
Zur Begrüßung der neuen Konfirmanden und Konfirmandinnen wird ein besonderer Gottesdienst gefeiert.

III Dauer


Die Konfirmandenarbeit umfasst 12 Monate und beginnt im Mai/ Juni vor den Sommerferien und endet mit der Konfirmation nach Ostern.

IV Organisationsform



Zur Konfirmandenarbeit gehören Unterricht und weitere Arbeitsformen wie Freizeiten, Praktikum, Projekte und Konfirmandentage. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.

Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 70 Unterrichtsstunden.
Der Unterricht findet außerhalb der Schulferien wöchentlich am Dienstag oder Donnerstag statt und umfasst jeweils 90 Minuten. Er wird durch Pastor/in, Diakon/in und Mitarbeiter/innen erteilt.
Während der Konfirmandenzeit finden in der Regel zwei Freizeiten statt. Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeiten. Das Pfarramt unterstützt die Erziehungsberechtigten, falls nötig, bei der Beantragung von Beurlaubungen vom Schulunterricht. Über die Freizeiten werden die Konfir-manden und Konfirmandinnen sowie ihre Erziehungsberechtigten vorher näher informiert.
Der im Zusammenhang mit Freizeiten und Konfirmandentagen erteilte Unterricht wird auf die Ge-samtstundenzahl angerechnet.

Das Pfarramt muss vorher informiert werden, wenn die Konfirmandin/ der Konfirmand aus wichtigen Gründen verhindert ist. Für eine nachträgliche Entschuldigung muss eine entsprechende Erklärung von den Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Bei Fehlzeiten von mehr als zwei Doppelstunden nach-einander muss der persönliche Kontakt zum Unterrichtenden zeitnah hergestellt werden.

V Arbeitsmittel



Die Konfirmanden und Konfirmandinnen benötigen folgende Arbeitsmittel:
- Bibel (Ausgabe: Lutherübersetzung 1984)
- Arbeitsmappe DIN A4 mit Zweifach-Lochung, ca. 4 cm breit
- Schreibzeug
Gesangbücher, Unterrichtsbücher und Arbeitsblätter stehen zur Verfügung.

VI Teilnahme am Gottesdienst und Heilige Abendmahl



Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch – zweimal im Monat - gibt den Konfirmanden und Konfirmandinnen die Möglichkeit, mit dem gottesdienstlichen Leben bekannt und vertraut zu werden und es auch mitzugestalten. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen an den Gottesdiensten teilzunehmen. Mindestens einmal monatlich soll ein Hauptgottesdienst in der Marktkirche oder im Münster besucht werden. Die Konfirmandinnen und  Konfirmanden  sollen unterschiedliche Gottesdienstformen kennenlernen (u.a. Jugendgottesdienste, Tauf- und Traugottesdienste). Darüber hinaus wirken die Konfirmandengruppen während der Unterrichtszeit an der Gestaltung von Gottesdiensten mit. Der Gottesdienstbesuch wird schriftlich festgehalten.
Die getauften Konfirmanden und Konfirmandinnen sind vor der Konfirmation zum Heiligen Abendmahl eingeladen. Am Vorabend der Konfirmation findet ein gemeinsamer Abendmahlsgottesdienst mit Beichte statt.

VII Inhalte



Folgende Themenbereiche sind Inhalt der Konfirmandenarbeit:
Einführung in den Gottesdienst und das Leben der Gemeinde; unsere Kirchen; Jesus von Nazareth – Sohn Gottes; die Bibel; das Gesangbuch; der kleine Katechismus mit seinen Hauptstücken: Zehn Gebote, Vaterunser, Glaubensbekenntnis – mein Glaube, Taufe, Abendmahl, Beichte; Diakonie; Thema Tod und Sterben; aktuelle Fragen. Zum Lernstoff gehören: Das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis, die zehn Gebote, Psalm 23, Kern-Verse aus der Bibel

VIII Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten sind

eingeladen, die Konfirmanden und Konfirmandinnen zu begleiten, sowie an Elternabenden teilzunehmen. Wer nicht am Elternabend teilnimmt trägt die Beschlüsse mit. Die Familien werden gebeten einen finanziellen Beitrag (z.B. für Freizeiten oder Unterrichtsmaterial) zu übernehmen.

IX Abschluss und Vorstellung der Konfirmandenarbeit



Vor der Konfirmation wird zu einem Elternabend eingeladen.
In der Schlussphase der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden und Konfirmandinnen der Gemeinde in einem von ihnen gestalteten Gottesdienst vor.

X Konfirmation



Die Konfirmationen finden an einem Sonntag nach Ostern im Gottesdienst der Marktkirche und des Münsters statt.
Das Pfarramt entscheidet über die Zulassung zur Konfirmation.
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn
- Zu viele oder zu lange Fehlzeiten vorliegen. Das Pfarramt schlägt dann eine Verlängerung oder Wiederholung vor.
- diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist oder
- besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand darüber beraten.
Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten oder der Superintendentin und gegen deren oder dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin einlegen.

XI Beschluss über die Ordnung

Diese Ordnung haben die Kirchenvorständ

e und Pfarrämter im Februar 2013 gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (Kirchl. Amtsbl. S. 154), geändert am 16. Dezember 1999 (Kirchl. Amtsbl. S. 247), beschlossen. Sie gilt erstmalig für den Konfirmandenjahrgang 2013-2014.  Diese Ordnung wurde vom Kirchenkreisvorstand genehmigt.

Alle erforderlichen Unterlagen und weitere wichtige Informationen finden Sie auf unseren Seiten:

Konfirmation - was ist das?

und / oder

Konfirmanden Info 2017



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